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Testament und Vererben

 

Für die Zukunft vorsorgen

Wie soll mein Vermögen nach meinem Tod verteilt werden? Welche Projekte möchte ich über mein Leben hinaus unterstützen? Wen möchte ich bedenken? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen - nicht nur am Lebensende.

 

Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, auch nach Ihrem Tod Einfluss zu nehmen und für die Menschen zu sorgen, die Ihnen wichtig sind. Ohne Testament oder Erbvertrag wird das Erbe gemäß den gesetzlichen Vorschriften verteilt, wobei zwischen Erben der 1. und 2. Ordnung unterschieden wird. In Deutschland erben grundsätzlich nur Verwandte, und wenn keine Verwandten vorhanden sind, übernimmt der Staat den Nachlass.

 

Nachhaltige Unterstützung

Viele Menschen möchten nicht nur ihre Familie absichern, sondern auch selbst entscheiden, welche Personen oder Organisationen ihr Vermögen erben sollen. Sie möchten die Hospizarbeit fördern, die Palliativversorgung stärken und die Betreuung schwerstkranker Menschen verbessern. Daher wählen sie den Anna Hospizverein als Vermächtnisnehmer oder Erben in ihrem Testament.

 

Sicherheit durch klare Regelungen

Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu überlagern, mit Ausnahme der Pflichtteilsansprüche. Damit es gültig ist, muss es handschriftlich verfasst und eigenhändig, mit Vor- und Nachnamen, Ort und Datum unterschrieben sein. Es sollte den Titel "Testament" tragen und die Erben genau bezeichnen.

Wer sicherstellen möchte, dass alle Formvorschriften eingehalten werden und das Testament volle Gültigkeit erlangt, kann ein notarielles Testament errichten. Dies kann durch mündliche Willensbekundung oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung an einen Notar erfolgen.

 

Ihre Unterstützung ist ein wertvolles Geschenk

Wenn Sie erwägen, den Anna Hospizverein in Ihrem Testament zu berücksichtigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu unterstützen und Sie über passende Projekte zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die Situation schwerkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen zu verbessern.

 

Das Vermächtnis

 

Möchten Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis aussetzen, also einen festgelegten Sach- oder Geldwert aus der Erbmasse herausnehmen und einer bestimmten Person zukommen lassen? Dann müssen Sie zuerst Ihre Erben festlegen und anschließend die Vermächtnisnehmer auflisten, denn der Erbe ist nach Ihrem Tod für die Erfüllung der Vermächtnisse verantwortlich.

Wenn Sie erwägen, den Anna Hospizverein in Ihrem Testament zu berücksichtigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir können bei Bedarf, mit Unterstützung eines Steuerberaters oder eine Notares, bestehende Fragen klären. Selbstverständlich behandeln wir ein solches Gespräch vertraulich.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Petra Zimmermann-Schwier, Geschäftsführung

Telefon 08631 / 18 57 0 oder per E-Mail

Wer mit seinem Testament auch einen gemeinnützigen Zweck bedenkt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient!

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Sie erreichen uns telefonisch während unserer Geschäftszeiten unter der Telefonnummer: (0 86 31) 18 57 - 0

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Außerhalb der Geschäftszeiten bitten wir Sie unseren Anrufbeantworter zu besprechen und Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.

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